Grundlage des Prüfschritts
Grundlage des Prüfschritts ist die Tabelle A.1 im Annex A der EN 301 549 V3.1.1. In dieser Tabelle wird auf Abschnitt 6.3 "Caller ID" verwiesen.
Was wird geprüft?
Wenn die Web-App Telekommunikationsfunktionen mit Anrufidentifizierung bietet, soll die Identifizierung (auch) in Textform verfügbar und programmatisch ermittelbar sein.
Diese Anforderung stellt sicher, dass auch Nutzer von Hilfstechnologien den Anrufer identifizieren können.
Wie wird geprüft?
Anwendbarkeit des Prüfschritts
Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die Web-App Telekommunikationsfunktionen mit Anrufidentifizierung bietet.
Anrufidentifizierung bedeutet hier, die Signalisierung bzw. Anzeige des Anrufers.
Prüfung
Für die Prüfung muss die Web-App ggf. auf zwei Geräten geöffnet werden.
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Screenreader starten
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Web-App öffnen
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Anruf von einem zweiten Gerät tätigen
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prüfen, wie der Anruf in Zusammenhang mit dem aktiviertem Screenreader signalisiert wird, wird der Anrufer automatisch angesagt oder sind die Informationen über den Anrufer im Browser für den Screenreader ohne Umwege auslesbar?
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prüfen, wie der Anruf visuell signalisiert bzw. angezeigt wird, die Anzeige muss den Anrufer in irgendeinerweise in Textform identifizieren, z. B. über die Telefonnummer, Name etc
Quellen
6.3 Caller ID
Where ICT provides caller identification or similar telecommunications functions, the caller identification and similar telecommunications functions shall be available in text form as well as being programmatically determinable, unless the functionality is closed.
(Aus EN 301 549 V3.1.1 Abschnitt 6.3 "Caller ID")